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OVG Saarland, 09.03.1998 - 2 V 3/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Saarlouis, 04.08.2010 - 5 K 623/09
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Deshalb bedürfe es im Rahmen der behördlichen Entschließung zum Einschreiten und zur Begründung dieser Entscheidung regelmäßig keiner umfassenden Erwägungen eines "Für" und "Wider"; vielmehr genüge im allgemeinen, die Feststellung der Rechtswidrigkeit der beanstandeten Anlage (Nutzung) und des Vorliegens der gesetzlichen Einschreitensvoraussetzungen (vgl. dazu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.03.1998, Az.: 2 V 3/98, juris).